Der Beschuldigte hat Fr. 24'000.00 an F._____ mit dem Vermerk «Schuldzahlung an F._____» sowie Fr. 15'000.00 an G._____ ohne Vermerk am 6. April 2020 je in die Türkei überwiesen. Dabei hat es sich um eine Rückzahlung eines Darlehens an diese zwei in der Türkei wohnenden Kollegen des Beschuldigten gehandelt (siehe vorstehend). Damit hat die E._____ GmbH der B._____ AG ein (Kurz-)Darlehen zur Rückzahlung eines Darlehens gewährt. Offensichtlich nichts mit der Geschäftstätigkeit der E._____ GmbH haben die Überweisungen von Fr. 1'617.00 sowie Fr. 1'567.50 am 14. April 2020 an die Privatschule […] zu tun (UA act.