Gemäss Kontoauszug der SVA Aargau (Beilage 5 der Verteidigung zur Hauptverhandlung, VA act. 306) beliefen sich bis zum 3. April 2020 und damit wenige Tage nach dem Kreditantrag alleine die ausstehenden Sozialabgaben auf Fr. 59'871.95. Dass eine wirtschaftliche Beeinträchtigung nicht erst «aufgrund der Covid-19-Pandemie» namentlich hinsichtlich des Umsatzes bestanden hat, legen überdies die Aussagen des Beschuldigten, wonach die E._____ GmbH am Anfang «nur» für ihn gearbeitet habe und er eine Hypothek erhalten habe (VA act. 174), nahe. An der Beschränkung der Arbeit der E.__