Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der E._____ GmbH am 30. März 2020 – mithin am gleichen Tag wie bereits zuvor für die B._____ AG – unter Angabe eines Umsatzerlöses von Fr. 2'235'491.00 einen Kredit im Umfang von Fr. 223'549.00 bei der J._____ Bank beantragt (UA act. 1.4.1/27; VA act. 174), der am 1. April 2020 auf das Konto der Gesellschaft ausbezahlt wurde (UA act. 1.4.1/28). Mit Unterzeichnung der Kreditvereinbarung hat der Beschuldigte bestätigt, dass seine Gesellschaft «aufgrund der Covid-19-Pandemie» namentlich hinsichtlich des Umsatzes «wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt» sei (vgl. Kreditvereinbarung, Ziff. 4, 6. Punkt).