___ GmbH unter wahrheitswidriger Angabe des Vorliegens einer wirtschaftlich erheblichen Beeinträchtigung «aufgrund der Covid-19-Pandemie» statt einer bereits zuvor bestehenden finanziellen Schieflage mitunter angesichts des Betreibungsregisterauszugs sowie eines Umsatzes von Fr. 2'235'491.00 statt tatsächlich von Fr. 1'971'007.66 einen «Covid-19-Kredit» von Fr. 223'549.00 am 1. April 2020 ausbezahlt erhalten. Ebenso habe er angesichts der zweifachen Überweisung von gesamthaft Fr. 3'237.50 für Schuldgeld einer Privatschule seiner Kinder am 14. April 2020 sowie seines Geschäftsgebarens den Kredit zumindest teilweise für eigene Zwecke verwendet.