2.4. 2.4.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten des Betrugs und der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der E._____ GmbH schuldig gesprochen. Sie ging im Wesentlichen davon aus, der Beschuldigte habe mit Kreditantrag vom 30. März 2020 im Namen der [zwischenzeitlich aus dem Handelsregister gelöschten] E.__