Durch die falschen Zusicherungen hat der Beschuldigte die D._____ Bank bewusst über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen täuschen wollen, damit die B._____ AG dennoch einen zinslosen Kredit ausbezahlt erhält, worauf diese jedoch keinen Anspruch gehabt hätte. Insoweit sich der Beschuldigte vor der Unterzeichnung die Kreditvereinbarung nicht hätte erklären sowie übersetzen lassen, hat er sich bewusst für Nichtwissen entschieden, so dass er sich nicht darauf berufen kann, dass die Tatbestandsverwirklichung für ihn nicht antizipierbar gewesen ist.