Indem der Beschuldigte in der Kreditvereinbarung für einen «Covid-19-Kredit» wahrheitswidrige Angaben über die Anspruchsberechtigung der B._____ AG (erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung «aufgrund der Covid-19-Pandemie» namentlich hinsichtlich des Umsatzes; Verwendung ausschliesslich zur Sicherung der «laufenden Liquiditätsbedürfnisse»; Höhe des Umsatzerlöses 2019) gemacht hat (siehe vorstehend), hat er somit eine Falschbeurkundung begangen.