Die ausgefüllte Kreditvereinbarung für einen «Covid-19-Kredit» ist bestimmt und geeignet, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung, nämlich den Anspruch auf einen Überbrückungskredit, zu beweisen und sie zieht erhebliche Rechtsfolgen nach sich. Sie stellt eine Urkunde im Sinne von Art. 110 Abs. 4 StGB dar (Urteil des Bundesgerichts 7B_274/2022 vom 1. März 2024 E. 4.3). Indem der Beschuldigte in der Kreditvereinbarung für einen «Covid-19-Kredit» wahrheitswidrige Angaben über die Anspruchsberechtigung der B.___