Die Bank hatte somit de facto die Befugnis, die Bürgschaftsorganisation zu binden, und damit eine Art faktische Verfügungsgewalt über deren Vermögen. Der Schaden entsteht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrags, so dass es unerheblich ist, ob der «COVID-19-Kredit» später zurückgezahlt wird (vgl. zur Publikation vorgesehenes Urteil des Bundesgerichts 6B_271/2022 vom 11. März 2024 E. 5.2.2). Bei Kenntnis der wahren Sachlage, hätte die D._____ Bank mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen den Kredit nicht gewährt. Der Vermögensschaden besteht im durch arglistige Täuschung erhältlich gemachten Vermögenswert und damit im - 11 -