Unzweifelhaft hat der Beschuldigte die D._____ Bank bzw. deren Mitarbeiter unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hinsichtlich der Angaben (erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung «aufgrund der Covid-19-Pandemie» namentlich hinsichtlich des Umsatzes; Verwendung ausschliesslich zur Sicherung der «laufenden Liquiditätsbedürfnisse»; Höhe des Umsatzerlöses) getäuscht.