Weiter hat der Beschuldigte bestätigt, dass der gewährte Kreditbetrag ausschliesslich zur Sicherung der «laufenden Liquiditätsbedürfnisse» verwendet werde (vgl. Kreditvereinbarung, Ziff. 4, 7. Punkt), was nochmals unter dem Titel «Verwendungszweck» (vgl. Kreditvereinbarung, Ziff. 5) herausgestrichen wird (vgl. UA act. 1.4.2/38). Für das Obergericht bestehen keine Zweifel, dass der Beschuldigte bereits im Zeitpunkt der Antragsstellung beabsichtigt hat, den Kredit zweckwidrig zu verwenden. Dies ergibt sich im Wesentlichen bereits aus der desolaten finanziellen Situation der B._____ AG im Jahr 2019 und damit schon vor dem Kreditantrag.