Der Beschuldigte liess es zu, dass sich die finanzielle Situation – u.a. durch die Aufnahme eines «Covid-19- Kredits» (siehe nachstehend) – noch weiter mitunter durch wiederkehrende Fixkosten (u.a. Lohnzahlungen, Miete, Warenaufwände) verschlechterte und verschleppte dadurch den Konkurs. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre der Verlust der Gläubiger im Konkurs der B._____ AG geringer ausgefallen, hätte der Beschuldigte geeignete Massnahmen ergriffen.