17. April 2023 E. 4.4). Er führte auf Befragung hin denn auch – wenn er nicht wie in der Untersuchung die Aussage verweigerte – lapidar aus, dass es sein könne, dass er sich nicht sicher sei oder sich nicht mehr erinnern könne. Vor Obergericht führte er aus, dass er zwar einerseits gesehen habe, dass es «falsch» laufe, er aber viel Arbeit gehabt habe, andererseits habe er den Abschluss «einfach» unterzeichnet (Protokoll, S. 5 f.).