Weiter habe der Beschuldigte mit Kreditantrag vom 30. März 2020 im Namen der B._____ AG unter wahrheitswidriger Angabe des Vorliegens einer wirtschaftlich erheblichen Beeinträchtigung «aufgrund der Covid-19-Pan- demie» statt einer bereits zuvor eingetretenen sowie eines Umsatzes von Fr. 700'367.00 statt tatsächlich von Fr. 577'150.90 einen «Covid-19-Kredit» von Fr. 70'037.00 am 2. April 2020 ausbezahlt erhalten. Ebenso habe er angesichts einer Rückzahlung eines Privatdarlehens von Fr. 39'000.00 am 14. April 2020 sowie seines Geschäftsgebarens von Anfang an beabsichtigt, den Kredit zumindest teilweise für eigene Zwecke zu verwenden.