3.2. Mit Anschlussberufungserklärung vom 6. September 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft einen weiteren Schuldspruch wegen Geldwäscherei hinsichtlich der Bargeldbezüge sowie Auszahlungen, eine Verurteilung zu 4 Jahren Freiheitsstrafe und eine Erhöhung der Dauer der Landesverweisung auf 10 Jahre.