2. Das Bezirksgericht Aarau sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 19. Januar 2023 der Misswirtschaft, des mehrfachen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung sowie der Geldwäscherei schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren, verwies ihn unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) für 5 Jahre des Landes und entschied über die Zivilklagen. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 28. August 2023 beantragte der Beschuldigte die vollumfängliche Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils.