4.2.2. Gemäss dem Report NCMEC wurde das fragliche Video an C._____ versendet. Seitens der Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden wurde nicht abgeklärt, um wen es sich beim Empfänger konkret handelt (in der Anklage wird von einer Frau ausgegangen), ob dieser das Video erhalten hat und ob der Beschuldigte in einem Kontakt zu diesem stand. Dies, obwohl der Beschuldigte bereits anlässlich der ersten Einvernahme vom 18. Juli 2022 und während der vorinstanzlichen Hauptverhandlung konstant aussagte, keinen C._____ zu kennen; er könne diesen Namen zwar als sri-lankischen Männernamen qualifizieren, habe ihn aber noch nie gehört.