4. 4.1. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 6. November 2020 ein Video, auf welchem zu sehen ist, wie eine erwachsene Frau den Penis eines minderjährigen Knaben in den Mund nimmt und Oralverkehr verübt, an C._____ versendet zu haben. Der Beschuldigte anerkannte von Anfang an, das fragliche Video in Form eines Standbildes auf seinem Facebook- Account gesehen zu haben (act. 106 f., 143; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8). Ebenfalls von Anfang an bestritt er aber auch, dieses Video – ausser mit seinem Verteidiger auf dem Polizeiposten – angesehen und weitergeleitet zu haben.