Die Bundeskriminalpolizei (Abteilung IT-Forensik) hat eine Auswertung der Nummer "+41[...]" vorgenommen, anhand welcher I._____ – die Ehefrau des Beschuldigten – als Anschlussinhaberin festgestellt werden konnte (act. 89 f.). Schliesslich ergab eine Anfrage bei Google im Zusammenhang mit einer Wiederherstellung betreffend die E-Mail-Adresse "aaa@aaa.com" weitere Verknüpfungen, nämlich mit der Telefonnummer "+94[...]" sowie mit der E-Mail- Adresse "bbb@bbb.com" (act. 90, 98). -7-