3. 3.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass die Bundeskriminalpolizei der Schweiz – gestützt auf den CyberTipline Report des National Center for Missing & Exploited Children vom 3. Juli 2021 (nachfolgend: Report NCMEC) – eine Hinweismeldung zum Nutzer des Fa- cebook-Accounts mit dem User Name "[...]" erhalten hat. Gemäss dem Report NCMEC wird dieser User des Besitzes, der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie verdächtigt, indem er am 6. November 2020, 16:15:03 UTC, von T._____ aus eine Videodatei mit kinderpornografischem Inhalt über Facebook an eine Drittperson, C._____, gesendet hatte (act. 91 ff.).