1. 1.1. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 6. November 2020 eine Videoaufnahme via Facebook an eine Drittperson versendet zu haben. Dabei zeige die Videoaufnahme eine erwachsene Frau, die den Penis eines minderjährigen Knaben in den Mund nehmen und Oralverkehr verüben würde. Der Beschuldigte habe um den Inhalt dieses Videos gewusst und dieses wissentlich und willentlich einer Drittperson zugänglich gemacht, weshalb er sich der harten Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 4 Satz 2 StGB strafbar gemacht habe.