3.4. Mit Eingabe vom 13. November 2023 reichte der Beschuldigte die Berufungsantwort ein und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Berufung kostenpflichtig zu Lasten der Berufungsklägerin abzuweisen. -5- 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 4. Am 23. Januar 2024 fand die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: