3. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten lic. iur. Markus Trottmann die richterlich auf CHF 6'792.20 (inkl. MWSt von CHF 485.64) festgesetzte Entschädigung auszurichten. 4. Der Antrag des Beschuldigten auf Entschädigung von CHF 500.00 wird abgewiesen." -4- 2.3. Gegen dieses ihr am 5. April 2023 im Dispositiv zugestellte Urteil inkl. Kurzbegründung meldete die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gleichentags die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr in der Folge am 4. August 2023 zugestellt.