67]) – herbeigerufen hätte. Es erscheint zudem wenig plausibel, dass der Beschuldigte emotional und impulsiv in Verärgerung über das Urinieren des Hundes mit der Privatklägerin einen Streit angefangen hat, sich alsdann jedoch blitzschnell und rational ein ganzes Lügengebäude überlegte und um dafür Beweise zu fabrizieren, das Paket seiner Tochter aufriss. Das vom Beschuldigten Geschilderte vermag auch zu erklären, wie es dazu gekommen ist, dass er sich mit der Privatklägerin zuerst auf dem Trottoir stritt und dieser Konflikt alsdann hinter dem Gebüsch an der R-Strasse 3 fortgeführt wurde. Ferner passen auch die Beobachtungen - 11 -