2.3.3.2. Der Beschuldigte gab zum Vorfall mit der Privatklägerin am 30. August 2019 bei der Einvernahme vom 17. September 2019 an, er habe, als er aus der Wohnungstür ins Treppenhaus gegangen sei, gesehen, wie eine Frau mit einem Hund über seinen Hausplatz in Richtung Haustüre gelaufen sei. Sie habe beim Weglaufen ein Paket unter dem Arm gehabt und sei zügigen Schrittes davongegangen. Er sei dann zur Haustüre raus und aufs Trottoir. Er habe dann gerade noch gesehen, wie sie auf das Grundstück des Nachbarn gegangen und dort hinter einem Gebüsch verschwunden sei. Sie sei dann längere Zeit nicht hervorgekommen.