34, act. 240). Er konnte sodann keinen Tritt des Beschuldigten und keinen daraufhin erfolgten Sturz der Privatklägerin beobachten, obwohl dies gemäss der Privatklägerin alles innert Kürze passiert sein soll (Privatklägerin: Er hat mir mit der rechten Hand und mit dem rechten Fuss einen Schlag/Tritt gegeben [act. 137 Ziff. 83]. [Nach dem Tritt?] Ich bin zu Boden gefallen [act. 137 Ziff. 86]). Ferner schilderte der Zeuge C._____, dass er – nachdem er kurz in der Werkstatt drinnen gewesen sei – den Beschuldigten ganz normal, als wäre nichts gewesen, weggehen habe sehen (act. 150 Ziff. 9, act. 240).