- B._____ sei zu verpflichten, A._____ für ihre Aufwendungen im Verfahren vor der Vorinstanz mit CHF 20'083.20 inklusive Spesen und 7.7 % Mehrwertsteuer zu entschädigen. - Der Antrag auf Parteientschädigung zugunsten von B._____ im Verfahren vor Vorinstanz sei abzuweisen. - Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. Mehrwertsteuer zulasten von B._____. 3.2. Mit Eingabe vom 29. August 2023 verzichtete der Beschuldigte auf einen Nichteintretensantrag und auf eine Anschlussberufung.