2. 2.1. Mit Urteil vom 13. Juli 2022 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg: 1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. 2.1. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'200.00 sowie den Auslagen von CHF 58.25, insgesamt CHF 1'258.25, werden im Umfang von 80 % mit CHF 1'006.60 der Zivil – und Strafklägerin auferlegt. Im Übrigen trägt die Verfahrenskosten der Staat. Die Dolmetscherkosten trägt der Staat. 2.2. Die Anklagegebühr in der Höhe von CHF 1'000.00 wird im Umfang von 80 % mit CHF 800.00 der Zivil- und Strafklägerin auferlegt.