Die Zivil- und Strafklägerin erlitt eine Fraktur des rechten Sprunggelenks (mehrfragmentäre dislozierte Malleolus laterallis Typ Weber B rechts) sowie eine Verletzung des rechten Knie bzw. eine vollständige Ruptur des vorderen Kreuzbandes (VKB-Ruptur mit leichtgradiger Impaktionsfaktur am dorsalen Rand des lateralen Tibiaplateaus und Teilruptur des medialen Kollateralbandes). Der Beschuldigte wusste, dass er die Zivil- und Strafklägerin durch seinen Tritt verletzen könnte bzw. diese stürzen und sich verletzten könnte. Der Beschuldigte wollte dies oder nahm es zumindest in Kauf.