Danach gab der Beschuldigte der Zivil- und Strafklägerin einen Tritt an das rechte Bein, so dass die Zivil- und Strafklägerin umfiel und sich den Fuss verletzte. Die Zivil- und Strafklägerin erlitt eine Fraktur des rechten Sprunggelenks (mehrfragmentäre dislozierte Malleolus laterallis Typ Weber B rechts) sowie eine Verletzung des rechten Knie bzw. eine vollständige Ruptur des vorderen Kreuzbandes (VKB-Ruptur mit leichtgradiger Impaktionsfaktur am dorsalen Rand des lateralen Tibiaplateaus und Teilruptur des medialen Kollateralbandes).