Darauf gab der Beschuldigte der Zivil- und Strafklägerin einen Faustschlag gegen den Oberkörper, welchem die Zivil- und Strafklägerin jedoch teilweise ausweichen konnte und dadurch nicht verletzt wurde. Danach gab der Beschuldigte der Zivil- und Strafklägerin einen Tritt an das rechte Bein, so dass die Zivil- und Strafklägerin umfiel und sich den Fuss verletzte.