Wie bereits festgestellt, wurde der Privatkläger vom Hund der Beschuldigten in die rechte Wade gebissen. Gemäss Arztbericht vom 30. August 2019 zeigte sich dort anschliessend eine Einbissstelle, die leicht gerötet war (act. 87). Auf dem Foto ist zudem zu sehen, dass sich ein leichter Bluterguss gebildet hat (act. 88). Der Arzt verordnete dem Privatkläger deshalb Schonung, tägliche Desinfektion, dreimal täglich kühlen und zweimal täglich eine Antibiotikasalbe (Fucidincreme). Nach drei Tagen sei eine Nachkontrolle nötig (act. 87).