Die Beschuldigte wusste, was ihr vorgeworfen wird. Eine Verletzung des Anklagegrundsatzes liegt nicht vor, zumal selbst eine fehlerhafte und unpräzise Anklage zu keinem Freispruch führen würde, solange die beschuldigte Person – wie hier – weiss, welcher Sachverhalt ihr vorgeworfen wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_1078/2022 vom 25. Januar 2023 E. 4.1).