Es wird jedoch auf das Gebüsch hingewiesen. Zudem wird der Gesetzesartikel vollständig zitiert, mithin festgehalten, dass sich des Hausfriedensbruchs u.a. schuldig macht, wer in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Platz oder Garten unrechtmässig eindringt. Insgesamt wird damit der massgebliche Sachverhalt, aufgrund dessen sich die Beschuldigte des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht haben soll und wie der Garten von D._____ abgegrenzt gewesen sein soll, hinreichend umschrieben. Die Beschuldigte wusste, was ihr vorgeworfen wird.