Beim Diebstahl des Zalando-Pakets wusste die Beschuldigte nicht, ob sie damit eine Sache stiehlt, die mehr als Fr. 300.00 wert ist oder nicht. Bei einem Zalando-Paket kommt die Möglichkeit eines Deliktsbetrages von mehr als Fr. 300.00 ohne weiteres in Betracht, dies insbesondere bei einem etwas grösseren Zalando-Paket, das mehrere Artikel beinhalten kann (vgl. Foto des Pakets [act. 104 f.]). Die Beschuldigte musste daher damit rechnen, dass sie eine Sache stiehlt, die einen Wert von mehr als Fr. 300.00 hat, bestanden doch hier keine konkreten Indizien, die für die Beschuldigte den Schluss nahelegten, dass das gestohlene Paket nur einen geringfügigen Vermögenswert beinhaltet.