67]) – herbeigerufen hätte. Es erscheint zudem wenig plausibel, dass der Privatkläger emotional und impulsiv in Verärgerung über das Urinieren des Hundes mit der Beschuldigten einen Streit angefangen hat, sich alsdann jedoch blitzschnell und rational ein ganzes Lügengebäude überlegte und um dafür Beweise zu fabrizieren, das Paket seiner Tochter aufriss. Das vom Privatkläger Geschilderte vermag auch zu erklären, wie es dazu gekommen ist, dass er sich mit der Beschuldigten zuerst auf dem Trottoir stritt und dieser Konflikt alsdann hinter dem Gebüsch an der R-Strasse 3 fortgeführt wurde. Ferner passen auch die Beobachtungen des Zeugen F.___