act. 152 Ziff. 34, act. 240). Er konnte sodann keinen Tritt des Privatklägers und keinen daraufhin erfolgten Sturz der Beschuldigten beobachten, obwohl dies gemäss der Beschuldigten alles innert Kürze passiert sein soll (Beschuldigte: Er hat mir mit der rechten Hand und mit dem rechten Fuss einen Schlag/Tritt gegeben [act. 137 Ziff. 83]. [Nach dem Tritt?] Ich bin zu Boden gefallen [act. 137 Ziff. 86]). Ferner schilderte der Zeuge F._____, dass er – nachdem er kurz in der Werkstatt drinnen gewesen sei – den Privatkläger ganz normal, als wäre nichts gewesen, weggehen habe sehen (act. 150 Ziff. 9, act. 240).