Bei der bezirksgerichtlichen Verhandlung gab die Beschuldigte an, der Privatkläger habe sich aufgeregt, weil ihr Hund auf seinem Platz uriniert habe. Sie habe sich nach dem Sturz zu ihrem Hund hinbewegen wollen, um diesen zu beruhigen und um an diesem sehr heissen Tag aus der Sonne zu gehen (act. 250).