dass ihr Hund den Geschädigten beisst, nämlich indem sie genügend Abstand gehalten und den Hund zurückgehalten hätte. Es wäre der Beschuldigten zuzumuten gewesen, ihren Hund entsprechend zu beaufsichtigen, so dass sie die Kontrolle über den Hund gehabt hätte. 1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob die Beschuldigte am 2. Februar 2022 Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft den zur Anklage erhobenen Strafbefehl mitsamt den Akten am 9. März 2022 an das Bezirksgericht Lenzburg zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. 2. 2.1. Mit Urteil vom 13. Juli 2022 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg: