Der Zivil- und Strafkläger (A._____), welcher die Entwendung der Kleidungsstücke beobachtete, ging zur Beschuldigten und konfrontierte sie damit. Die Beschuldigte leugnete anfänglich, übergab dann die Sachen aber dem Zivil- und Strafkläger. Als es den Anschein machte, dass die Beschuldigte weggehen wollte, hielt der Zivil- und Strafkläger die Beschuldigte auf und sagte, dass er die Polizei verständigen werde. Es kam darauf zu einem Gerangel, wobei die Beschuldigte nicht mehr auf ihren Hund achtete.