1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilte die Beschuldigte mit Strafbefehl vom 25. Januar 2022 wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu Fr. 80.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'200.00, Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage. Dem Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde: