Ausgehend von einem Nettoeinkommen von Fr. 5'042.35, einem Pauschalabzug von 20 % und einer weiteren Reduktion von 20 % aufgrund der hohen Anzahl Tagessätze ergibt sich damit eine Tagessatzhöhe von Fr. 100.00 (abgerundet). Die Geldstrafe beläuft sich damit auf Fr. 18'000.00. Das vorinstanzliche Urteil ist dahingehend anzupassen. 6.4. Die Vorinstanz hat den bedingten Strafvollzug mit einer Probezeit von zwei Jahren mit zutreffender Begründung gewährt, womit darauf verwiesen werden kann (E. 6). 6.5. Eine bedingt ausgesprochene Geldstrafe kann mit einer Busse verbunden werden (Art. 42 Abs. 4 StGB). Vorliegend ist die Verbindung der bedingt - 30 -