Der Beschuldigte macht geltend, dass das Arbeitsverhältnis mit der G._____ per 30. Juni 2023 aufgelöst worden sei und er mittlerweile lediglich noch über ein Renteneinkommen (AHV und BVG) von monatlich Fr. 5'042.35 netto verfüge. Dies wird durch die mit Berufungserklärung eingereichten Beilagen 4-7 (Kündigungsschreiben der G._____, Lohnausweis BVG 2022, Steuerauseis AHV 2022) belegt.