derjenige gewesen sei, welcher den Beschuldigten "ausgenommen" und er wiederholt Gründe erfunden habe, um noch mehr Geld zu erlangen, vermag daran nichts zu ändern. Dass der Geschädigte nur wenige Monate vor der Tat 16 Jahre alt geworden war und er sich immerhin (wenn auch nur knapp) nicht mehr im Schutzalter befand sowie der Umstand, dass der Beschuldigte keine Gewalt angewendet hat, ist neutral zu werten. Insgesamt ist das Verschulden innerhalb des Möglichen als knapp mittelschwer einzuordnen und es erscheint eine Einsatzstrafe von 120 Tagessätzen angemessen.