6.2. 6.2.1. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 250.00, Probezeit 2 Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 9'000.00 (ersatzweise 36 Tage Freiheitsstrafe). 6.2.2. Der Beschuldigte beantragt eine minimale Geldstrafe und eine minimale Busse für das (unangefochten gebliebene) Überlassen eines Motorfahrzeugs an eine Person ohne Führerausweis am 15. Februar 2021. Für die Festlegung der Tagessatzhöhe sei das im Jahr 2022 monatlich erhaltene Renteneinkommen von netto Fr. 5'042.35 massgeblich. Zudem sei die Verbindungsbusse angemessen zu reduzieren.