Der Geschädigte gibt an, seine Fahrpraxis bereits vor der Kontrolle vom 15. Februar 2021 zunächst für ca. zwei Stunden im Wald beim W._____ (seinem damaligen Betreuungsort, act. 120) und später auf der Strasse erworben zu haben (act. 123). Das Strassenverkehrsgesetz regelt unter anderem den Verkehr auf den öffentlichen Strassen (Art. 1 Abs. 1 SVG). Strassen sind die von Motorfahrzeugen, motorlosen Fahrzeugen oder Fussgängern benützten Verkehrsflächen. Öffentlich sind Strassen, die nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dienen (Art. 1 Abs. 1 und 2 VRV). Massgebend ist dabei nicht, ob die Strasse in privatem oder öffentlichem Eigentum steht, sondern ob sie dem allgemeinen Verkehr dient.