4.4. Rechtfertigungs- und Schuldausschliessungsgründe sind keine ersichtlich. Der vorinstanzliche Schuldspruch wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt gemäss Art. 196 StGB ist damit zu bestätigen. 5. 5.1. Angefochten ist sodann der vorinstanzliche Schuldspruch wegen Überlassens eines Motorfahrzeuges an eine Person ohne Führerausweis gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. e SVG i.V.m. Art. 10 Abs. 2 SVG am 11. Februar 2021. 5.2. 5.2.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, dem Geschädigten (wie bereits anlässlich der vorliegend unbestritten gebliebenen Tat vom 15. Februar 2021) sein Fahrzeug zur Fahrt überlassen zu haben.