Aus den glaubhaften Aussagen des im Tatzeitpunkt gerade 16 Jahre alt gewordenen und damit minderjährigen Geschädigten geht deutlich hervor, dass er keine Liebesbeziehung mit dem 71-jährigen Beschuldigten geführt und er den Kontakt lediglich aufrechterhalten und die sexuellen Handlungen geduldet hat, um Geld zu erlangen. Es kann hierzu etwa auf die bereits erwähnte Aussage des Geschädigten zum viermaligen Oralverkehr verwiesen werden (act 107: "Ich wollte das nie, aber er wollte und gab mir zu verstehen, es gebe dann kein Geld mehr. Ich habe mich dann passiv verhalten und am Handy hantiert, während er meine Hose runterliess …").