ren Umstände vorliegen (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_480/2021 vom 5. April 2023 E. 3.3.2). 4. 4.1. Wer mit einer minderjährigen Person sexuelle Handlungen vornimmt oder solche von ihr vornehmen lässt und ihr dafür ein Entgelt leistet oder verspricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 196 StGB). Es kann auf die zutreffenden theoretischen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (E. 2.8.1).