Die Aussage des Beschuldigten anlässlich der Hauptverhandlung, dass er keinen Kontakt zu anderen Jugendlichen oder Kindern gesucht habe, welche er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit "kennengelernt" habe, ist weiter durch die Akten widerlegt. So schrieb der Beschuldigte im Februar 2020 einen Brief an einen zwölfjährigen Jungen, welchen er nach einem Snowboardunfall betreut hatte, und forderte ihn (unter Kundgabe seines Mitleids) zu gemeinsamen Treffen, Ausflügen und Ferien auf (act. 79 f.), worauf die Eltern des Jungen die Polizei informierten (Polizeirapport der Kantonspolizei Zürich vom 22. April 2020, act. 76 ff.).